Aktualisiert am

Ein Gebäude kann leer stehen und trotzdem jemandem gehören. Das ist der wichtigste Ausgangspunkt beim Urbex. Ein kaputter Zaun, eine offene Tür oder eine Adresse in einem Forum geben kein Recht, hineinzugehen.

Hier geht es um Fragen, die beim Fotografieren verlassener Gebäude auftauchen. Welches Recht im Einzelfall gilt, hängt vom Land, dem Grundstück, der Nutzung und dem tatsächlichen Geschehen ab. Eine einzige allgemeine Urbexregel für die Niederlande, Belgien, Deutschland und Frankreich gibt es nicht.

Genehmigung vor dem Besuch

Frage den Eigentümer oder einen dazu befugten Verwalter um Erlaubnis. Kläre, welche Gebäude und Räume du besuchen darfst, ob eine Begleitung erforderlich ist und ob du die Fotos veröffentlichen darfst. Jemand, der selbst einmal unbemerkt hineingelangt ist, kann dir keine Erlaubnis erteilen.

Eine Genehmigung für einen Tag der offenen Tür gilt nicht automatisch für einen späteren Besuch. Eine Absprache mit einem früheren Verwalter bleibt ebenfalls nicht gültig, wenn er nicht mehr für den Eigentümer handeln darf. Mehrere Reportagen auf EOSfoto zeigen, wie vorübergehend solche Möglichkeiten sein können.

Ohne Aufbrechen bedeutet nicht automatisch erlaubt

Ältere Urbextexte behaupten manchmal, es gebe erst dann ein Problem, wenn man etwas aufbricht oder mitnimmt. Das ist zu einfach. Auch ohne Beschädigung kann das Betreten oder Verbleiben auf einem Grundstück oder in einem Gebäude rechtswidrig oder strafbar sein.

In den Niederlanden können je nach Situation unter anderem die Vorschriften zu Hausfriedensbruch, Hausbesetzung und verbotenem Zutritt eine Rolle spielen. Sie haben unterschiedliche Voraussetzungen. Daher ist es ebenso falsch, jeden Fotografen in einem leeren Gebäude ohne Weiteres als Hausbesetzer zu bezeichnen.

In Deutschland betrifft § 123 des Strafgesetzbuchs unter anderem das widerrechtliche Eindringen in Wohnungen, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum sowie das Nichtverlassen nach Aufforderung durch einen Berechtigten. Auch dort ist „Ich habe nichts beschädigt“ keine allgemeine Ausnahme.

Für Belgien und Frankreich sind die dort geltenden Regeln heranzuziehen. Ich übernehme hier keine alten ausländischen Gesetzeszitate oder Strafmaße, als wären sie automatisch noch aktuell. Für einen konkreten Besuch sind aktuelle Informationen und eine Genehmigung wichtiger als eine günstig klingende Passage auf einer Urbexwebsite.

Eine Kamera ändert die Regeln nicht

Fotografie kann ein guter Grund sein, um eine Erlaubnis zu bitten. Sie begründet kein eigenes Recht, dafür jedes Gebäude zu betreten. Eine Fototasche beweist auch nicht, dass alle Handlungen während eines Besuchs erlaubt sind.

Beschädigen, Aufbrechen, Mitnehmen und das Betreten nicht freigegebener Räume sind eigene Fragen. Wer nichts stehlen will, darf deshalb nicht automatisch fremdes Eigentum verschieben oder eine Absperrung umgehen. Verlasse den Ort, wenn ein befugter Eigentümer, Verwalter oder eine zuständige Behörde dich dazu auffordert.

Genehmigung und Sicherheit sind zwei Fragen

Auch ein erlaubter Besuch kann in einem Gebäude mit Einschränkungen stattfinden. Ein schönes Foto zeigt nicht, welcher Boden gesperrt ist oder welcher Anlagenteil noch funktioniert. Halte dich an den vereinbarten Weg und die Anweisungen des Verwalters. Eine unbekannte Situation ist kein Grund anzunehmen, dass schon alles gutgehen wird.

Nach dem Fotografieren

Auch die Veröffentlichung verlangt Sorgfalt. Zeige keine lesbaren Patientendaten, Briefe, Adressen oder anderen persönlichen Angaben. Berücksichtige bei erkennbaren Personen deren Privatsphäre und mögliche Bildnisrechte. Eine Besuchsgenehmigung regelt nicht automatisch alle Rechte für jede Nutzung der Bilder.

Umgekehrt gewährt die CC-BY-Lizenz meiner eigenen Fotos nur Rechte an diesen Fotos. Sie erlaubt keinen Zutritt zu einem Gebäude und ersetzt keine Zustimmung anderer Rechteinhaber.

Die praktische Schlussfolgerung ist weniger spektakulär als manche Urbexgeschichte: Vereinbare einen Besuch und frage nach den Möglichkeiten. Wenn du wissen möchtest, wie die Regeln in deinem konkreten Fall greifen, lass dich von jemandem beraten, der das anwendbare Recht und die Tatsachen beurteilen kann.

Quellen und Hintergrund